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Rödermark
CDU Stadtverband Rödermark

CDU – Haushaltskonsolidierungskonzept

Überblick

Das Haushaltskonsolidierungskonzept erstreckt sich über mehrere Jahre. Voraussichtlich muss der Haushalt bis 2029 oder 2030 ausgeglichen sein. Auch die Kassenkredite müssen zurückgeführt werden. Über die Zeiträume gibt es noch keine Aussagen der Kommunalaufsicht.


1. Investitionsliste

Mittelfristige Finanzplanung – geplante Auszahlungen bis 2029

Jahr Investitionsauszahlungen
   2026    19,1 Mio. EUR
   2027    20,0 Mio. EUR
   2028    20,2 Mio. EUR
   2029    15,7 Mio. EUR

Gesamtsumme bis 2029: 75 Mio. EUR

Schon in den Ausschussberatungen im Jahre 2025 ist die Investitionsliste diskutiert worden. Es steht jetzt die gesamte Investitionsplanung bis 2029 auf dem Prüfstand.

Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten betreffen den Finanzhaushalt. Es ist also richtig, dass es keine direkten Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt geben wird. Es gibt aber erhebliche indirekte Auswirkungen, insbesondere durch Finanzierungskosten.

Es ist daher davon auszugehen, dass die Kürzungen bei den Investitionen zu einer Reduzierung von ca. 20 % der gekürzten Investitionssumme im Ergebnishaushalt führen. Bei einer wesentlichen Reduzierung der Investitionstätigkeit wird es daher auch zu einer wesentlichen Verbesserung im Ergebnishaushalt kommen.


2. Produkthaushalt

Die Produkte müssen überprüft werden, ob und in welchem Umfange sie noch angeboten bzw. dargestellt werden sollen. Insbesondere bei den Produkten, bei denen keine Verpflichtung besteht, diese ganz oder teilweise anzubieten oder darzustellen, sind entsprechende Überprüfungen durchzuführen.

Die Abschaffung von Produkten mag nicht immer sofort zur Reduzierung der entsprechenden Aufwendungen führen, da insbesondere Personalkosten von der Absetzung eines Produktes nicht direkt betroffen sind. Hier können jedoch mittelfristige Aspekte bzw. mittelfristige Einsparungen erzielt werden.


3. Personal

Es ist ein Personalentwicklungskonzept zu erstellen. Hierbei sind insbesondere mittelfristige Aspekte bei Reduzierung von Leistung, Abbau von Produkten und Verbesserungen der Verwaltungsstrukturen einzubeziehen. Synergieeffekte durch die Übernahme der kommunalen Betriebe werden stattfinden.

Es ist zu überprüfen, ob das Personalentwicklungskonzept in Bereichen auch zu einem Personalreduzierungskonzept ausgearbeitet werden muss.


4. Freiwillige Leistungen

Im Haushaltsplan 2026 werden die freiwilligen Leistungen angegeben mit einem Betrag von 982.618,00 EUR. Dieser Betrag betrifft jedoch nur die Transferleistungen an Dritte.

Die Aufwendungen für die freiwilligen Leistungen übersteigen die Auszahlung bzgl. der Transferleistungen erheblich. Die Aufwendungen, insbesondere die Personalkosten, um freiwillige Leistungen darzustellen, sind in dieser Liste nicht enthalten.

Es gibt freiwillige Leistungen, die nicht zu Transferleistungen führen. Diese freiwilligen Leistungen sind in dem Betrag von 982.618,00 EUR ohnehin nicht enthalten.

Wenn die Stadt zum Beispiel Beratungsleistungen anbietet, führt dies nicht zu Transferleistungen. Es handelt sich aber eventuell bei diesen Beratungen um freiwillige Leistungen. Die Personalkosten im Rahmen dieser freiwilligen Leistungen stellen keine Transferleistungen dar.

Grob geschätzt sind eventuell 15–20 % der Aufwendungen solche Darstellungen von freiwilligen Leistungen, die zu Kosten führen. Es bestehen erhebliche Spielräume, die genutzt werden müssen.


Ziele des Haushaltskonsolidierungskonzepts

  • Herstellung der Genehmigungsfähigkeit des Haushaltes für 2026
  • Meidung von Steuererhöhungen

Das Konzept ist ein Maßnahmepaket nicht für Steuererhöhungen, sondern stellt ein Maßnahmepaket dar, um Steuererhöhungen zu verhindern und zu vermeiden.