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Magistrat
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Der Magistrat (Gemeindevorstand) ist die Verwaltungsbehörde der Stadt und besteht aus dem direkt gewählten Bürgermeister als Vorsitzendem, dem hauptamtlichen Ersten Stadtrat sowie sechs ehrenamtlichen Stadträten.
Der Magistrat besorgt als Kollegialorgan unter anderem nach den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel die laufende Verwaltung, vertritt die Stadt nach außen, bereitet die Beschlüsse der Stadtverordneten-
versammlung vor und führt diese aus, vertritt die Stadt in Gesellschaften und verfügt über die Personalhoheit betreffend der städtischen Bediensteten.
Die CDU stellt in Rödermark den hauptamtlichen Ersten Stadtrat sowie drei ehrenamtliche Stadträte.
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